Kosten
Die Behandlung erfolgt auf privatärztlicher Grundlage und richtet sich an Privatversicherte sowie Selbstzahlende, Beihilfe- und Heilfürsorgeberechtigte. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse im Kostenerstattungsverfahren möglich.

Private Krankenkasse & Beihilfe
In der Regel werden die Kosten der Psychotherapie von der privaten Krankenversicherung übernommen. Die individuellen Vertragsbedingungen können jedoch je nach Versicherungsanbieter unterschiedlich gestaltet sein. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die Abrechnung des Honorars erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Selbstzahlende
Selbstzahler:innen können jederzeit eine Psychotherapie beginnen, ohne dass ihre Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt wird. Die Abrechnung des Honorars erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Heilfürsorge
Psychotherapeutische Behandlungen werden für Polizeibeamt:innen, Feuerwehrleute und Soldat:innen in der Regel problemlos von der Heilfürsorge übernommen. Die Bewilligung der Kostenübernahme erfolgt meist nach einer gutachterlichen Prüfung.
Soldat:innen bringen hierzu bitte eine Überweisung der zuständigen Truppenärztin bzw. des zuständigen Truppenarztes sowie die „Kostenübernahmeerklärung“ (San/BW/0218) mit.
Die Abrechnung richtet sich nach der aktuell gültigen Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP).
Gesetzlich Versicherte
Obwohl meine Praxis keinen Kassensitz hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch für gesetzlich Versicherte eine Behandlung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens möglich sein. Da Patient:innen Anspruch auf eine zeitnahe psychotherapeutische Behandlung haben, können die Krankenkassen verpflichtet sein, die Kosten zu übernehmen, wenn eine entsprechende Indikation und Notwendigkeit vorliegen.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob eine Kostenerstattung für Sie infrage kommt.
AD(H)S - Testung
Sollten Sie eine zeitnahe diagnostische Abklärung wünschen, kann diese als Selbstzahler-Leistung stattfinden.
Die Diagnostik findet über mehrere Termine hinweg statt und umfasst eine ausführliche Anamnese, strukturierte Interviews, testpsychologische Fragebögen sowie eine Fremdanamnese.
Die Abrechung erfolgt über die gültige Gebührenordnung (GOP) und beläuft sich auf ungefähr 450 bis 600€.
Coaching & Paarberatung
Da bei Coaching und Paarberatung keine Diagnosen vergeben werden, handelt es sich nicht um eine Leistung der Krankenkassen.
Die Honorare für Coaching und Paarberatungen werden individuell vereinbart. Bei Fragen oder Interesse nehmen Sie gerne Kontakt auf.